Petition zur Streichung des „Gotteslästerungsparagraphen“

UnbenanntAm 11. Januar hatte ich den Artikel Schmidt-Salomon fordert Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen hier im Blog. Jetzt ruft die Giordano-Bruno-Stiftung mittels der Petition Streichung des Gotteslästerungsparagraphen zur Stärkung der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf. Auf der Website erklärt sich die Stiftung dazu, hier ganz flott ein Auszug aus dem Petitionstext, ganz unten dann der Link des Tages. 

Während aufgeklärte Gläubige keine Probleme mit satirischer Kunst haben und somit einen besonderen Glaubensschutz gar nicht benötigen, berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten immer wieder auf § 166 StGB, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit sollte vom Gesetzgeber nicht zusätzlich befördert werden. Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten. Vielmehr sollte der Staat den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst erweitern und Künstlerinnen und Künstler in ihrer wichtigen kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen gegen den Strich zu bürsten.

Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].

Ich habe keine Ahnung. Würde aber zwanzig mal petieren (!?), wenn ich könnte.

Bitte, seid nicht so, macht doch einfach mal. 

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