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Golem.de vs. Leistungsschutzrecht

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Leistungsschutzrecht. Schon das Wort klingt nach Vollidiot. Wer nicht weiß um was es geht blättert weiter, oder informiert sich gefälligst. Ansonsten: Ich habe bisher nur einmal kurz auf Facebook was dazu gesagt; und dieser kurze Artikel bleibt der letzte zum Thema. Versprochen. – Ich las nämlich eben drüben bei golem.de das Statement von denen zu dem ganzen Quatsch. Und dafür haben die Jungs und Mädels eigentlich mehr als nur einen Link verdient. 

Liebe Medienmacher, werte Seniorenbetreuer, lest doch mal wie das Internet funktioniert. Wir haben 2013. Übrigens.

Hier ein Auszug aus dem Statement von golem.de / dem Klaß & Ihlenfeld Verlag zum Thema Leistungsschutzrecht:

Einige Anbieter von Aggregatoren haben uns bereits gefragt, ob sie auch weiterhin auf unsere Inhalte mit Snippets verlinken dürfen. Die Antwort ist ganz einfach: natürlich! Wir freuen uns über jede Verlinkung, auch mit Snippet, und jedes Zitat. Nicht erlaubt ist es – unabhängig vom Leistungsschutzrecht – allerdings, komplette Artikel ohne Rücksprache zu übernehmen. Es ist für uns wichtig, verlinkt zu werden, und es ist aus unserer Sicht ein integraler Bestandteil des Internets. Wir haben nichts dagegen, wenn Überschrift und der erste Absatz eines Artikels verwendet werden, um automatisiert auf Golem.de zu verlinken. Entsprechend bieten wir unsere RSS-Feeds zur Integration in andere Webseiten nicht nur mit Headline und Link an, sondern integrieren auch eine kurze Zusammenfassung

Danke dafür ♥ 

  • Zur kompletten Stellungnahme: golem.de